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52 von 58 Stadionverboten vorzeitig aufgehoben

Servus ERC-Fans,

über zwei Jahre mussten wir auf den Moment warten: Im Kampf gegen die DEL und ihre Paralleljustiz wurde ein respektabler Etappensieg eingefahren! Mittlerweile sind 52 von 58 gegen uns im Oktober 2018 verhängte Stadionverbote vorzeitig aufgehoben worden (zur Erinnerung: eigentlich wären diese bis zum 30. April 2021 gültig gewesen).

Obwohl bereits 2019 die Stadionverbote von drei Personen aufgehoben wurden, nachdem sie am Straubinger Amtsgericht einen astreinen Freispruch erhielten (auch wenn dieser erst vorletzte Woche durch die zurückgezogene Berufung seitens der Anklage rechtskräftig wurde), zog sich der nervenaufreibende Kampf gegen die DEL und die Straubinger Staatsanwaltschaft für die restlichen Leute noch über ein Jahr hin. Als allerdings im vergangenen Dezember weitere 49 Beschuldigte ein Schreiben des Straubinger Amtsgerichts erhielten, dass deren Verfahren ohne Geldauflage eingestellt und selbst die Auslagen für Anwälte von der Staatskasse getragen würden, war klar, dass der Vorwurf des Landfriedensbruchs gegen die breite Masse fallengelassen werde. Folgerichtig hob die DEL auch gegen diese 49 Leute die verhängten Stadionverbote auf.

Wieso wurden sechs Stadionverbote nicht vorzeitig aufgehoben?

  • Drei Minderjährigen wurde 2019 das Angebot gemacht, das Verfahren gegen die Ableistung von Sozialstunden einzustellen. Diese ergriffen die Chance (im Nachhinein betrachtet natürlich zu früh), weshalb ihr Verfahren „nur“ gegen eine Auflage eingestellt wurde - laut DEL-Regularien kein Grund für eine vorzeitige Aufhebung.

  • Ein anderes Mitglied unserer Fanszene ging vor einiger Zeit einen überflüssigen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein, das Verfahren gegen eine Geldauflage einstellen zu lassen. Hier ist die Sachlage die gleiche wie bei den oben erwähnten Minderjährigen.

  • Eine Person verpasste es leider, gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft fristgerecht Einspruch einzulegen.

  • Zudem befand sich ein Beschuldigter in der juristischen Zwickmühle, dass er sich parallel zum Vorwurf des Landfriedensbruchs in einem anderen Verfahren befand. Der Vorwurf des Landfriedensbruchs wurde fallengelassen, da eine Verurteilung hinsichtlich der zu erwartenden Strafe im Parallelverfahren nicht ins Gewicht gefallen wäre. Dass eine Verurteilung in diesem Verfahren, das absolut gar nichts mit Eishockey zu tun hatte, die DEL dazu veranlasst, das Stadionverbot aufrechtzuerhalten, unterstreicht die Absurdität der eigenen Regularien.

Somit kann festgehalten werden, dass kein einziges der nicht aufgehobenen Stadionverbote darauf fußt, dass eine Beteiligung am Landfriedensbruch auch de facto bewiesen ist.

Niemand kriegt uns klein! We're always coming back again!

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